Rosenmontagszug
Der traditionelle Ehranger Rosenmontagszug ist seit jeher eine feste Größe im Trierer Karneval.
Der Ehranger Rosenmontagszug
Der Ehranger Rosenmontagszug wird im jährlichen Wechsel vom Theater- und Karnevalsverein „Blau-Weiß“ Ehrang 1909 e.V. und der KG Rot-Weiß Ehrang ausgerichtet. Blau-Weiß Ehrang ist also alle zwei Jahre Veranstalter des Zuges. Am selben Tag veranstaltet der jeweils andere Verein die beliebte After-Zug-Party „HALLI GALLI“ in der Henry-Zingen-Halle im Bürgerhaus Ehrang.
Session 2026/2027
In der Session 2026/2027 richtet die KG Rot-Weiß Ehrang den 53. Ehranger Rosenmontagszug am 08.02.2027 aus. Die Anmeldung erfolgt über die Website der KG Rot-Weiß Ehrang.
Anmeldung
Session 2026/2027: Anmeldung bei der KG Rot-Weiß Ehrang
Den 53. Ehranger Rosenmontagszug am 8. Februar 2027 richtet die KG Rot-Weiß Ehrang aus. Die Anmeldung für Fußgruppen und Wagen läuft deshalb in diesem Jahr über unsere Freunde von Rot-Weiß.
Ablauf des Zuges
Die folgenden Angaben gelten für die Züge, die Blau-Weiß Ehrang ausrichtet. Maßgeblich sind jeweils die Unterlagen zur aktuellen Anmeldung.
Aufstellung
Die Aufstellung an den vorher zugeteilten und auf der Straße markierten Nummern erfolgt von 13:00 bis 13:45 Uhr in der Alemannenstraße und in der Merowingerstraße. Fahrzeuge fahren aus der Quinter Straße in die Merowingerstraße ein und sollen ihren Startplatz bis 13:00 Uhr eingenommen haben.
Start und Weg
Der Zug beginnt um 14:11 Uhr. Er nimmt seinen Weg durch die Quinter Straße, Niederstraße und Kyllstraße zum Marktplatz. Auf dem Weg dürfen sich keine unangemeldeten Gruppen in den Zug einordnen. Die gestarteten Teilnehmer sollen bis zur Auflösung im Zug verbleiben.
Auflösung
Fußgruppen lösen sich auf dem Marktplatz auf. Fahrzeuge fahren über die neue Bundesstraße B 422 ab. Die Eintreffenden dürfen den Platz nicht für die Nachrückenden blockieren. Busse auswärtiger Zugteilnehmer sollen am Beginn der Ehranger Straße (hinter dem Bahnübergang) in Fahrtrichtung Trier-Biewer abgestellt werden.
Teilnahmebedingungen
Allgemeines
Für die Teilnahme am Rosenmontagszug in Ehrang gelten die nachfolgenden Bedingungen. Wer eine Gruppe anmeldet, muss sicherstellen, dass die Bedingungen allen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht werden. Personen und Fahrzeuge, welche die Bedingungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Anmeldung
Zur Teilnahme berechtigt sind Fahrzeuge und Fußgruppen, die fristgerecht schriftlich nach Vordruck bzw. über das Online-Formular angemeldet wurden. Für Fahrzeuge endet die Anmeldefrist früher als für Fußgruppen; die genauen Termine werden mit der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Darstellung und mitgeführte Musik sollen dem Charakter eines Karnevalsumzuges entsprechen. Pferde sind nicht zugelassen. Die Tonnage ist im Anmeldebogen anzugeben.
Fahrzeuge
Wer ein Fahrzeug anmeldet, hat eine schriftliche Erklärung nach Vordruck abzugeben. Wer keine Erklärung abgibt, kann nicht am Zug teilnehmen. Fahrzeuge müssen mit einem festen Rahmen bis 30 cm unter Achsenhöhe verkleidet sein. Aufbauten auf Wagen dürfen wegen der elektrischen Oberleitung am Bahnübergang eine Höhe von 3,80 m nicht überschreiten. Größere Wagen müssen von einer ausreichenden Anzahl eigenem Personal des gemeldeten Teilnehmers begleitet werden.
Die Führer von Fahrzeugen jeglicher Art und das Begleitpersonal dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Fahrzeugführer müssen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
Nach der Abnahme durch einen Prüfer dürfen am Umzugswagen (Anhänger und Aufbauten) keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Ein Verstoß gegen diese Auflage führt aus Haftungsgründen zum Ausschluss von der Teilnahme.
Wurfmaterial
Das Auswerfen von Süßigkeiten und anderem Material soll hinter die Zuschauerreihen erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Bei Wurfmaterial in Form von Lebensmitteln und Süßwaren muss eine Mindesthaltbarkeit von zwei Wochen nach Rosenmontag auf dem Wurfmaterial selbst oder auf der Umverpackung erkennbar sein.
Alkohol und Jugendschutz
Die Zugteilnehmer sollen auf alkoholisches Wurfmaterial verzichten oder die Ausgabe zumindest einschränken. Ebenso sollen sie den eigenen Alkoholkonsum während des Zuges nach Möglichkeit begrenzen. Die Bestimmungen des Jugendschutzes, vor allem auch bezüglich des Alkohols, sind von allen Teilnehmern zu beachten.
Abfallentsorgung
Leere Kartons, Flaschen und Getränkedosen sowie Verpackungsmaterial verbleiben bei den Zugteilnehmern und müssen von diesen selbst entsorgt werden. Das gilt vor allem auch für die teilnehmenden Wagen.
Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst wird vom Deutschen Roten Kreuz Ehrang durchgeführt.
Versicherung
Der Veranstalter hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Zeit und das Gebiet des Umzuges einschließlich des Aufstellungs- und Auflösungsbereiches abgeschlossen. Die Teilnehmer selbst sind nicht über den Veranstalter versichert. Angemeldete Fahrzeuge müssen vom Halter oder Anmelder vorschriftsmäßig versichert sein.
Zugordnung
Die Zugordnung wird vom Veranstalter mit den dafür beauftragten Personen durchgeführt. Dazu gehört auch das Feuerwehr- und Sanitätspersonal. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Merkblätter und Downloads
Mit der Anmeldung erkennen Sie die folgenden Merkblätter und Regelungen an. Bitte lesen Sie diese vor der Anmeldung aufmerksam durch.
Merkblätter zum Rosenmontagszug (PDF)
Erlass zum Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen in Rheinland-Pfalz (PDF)
Schreiben der Stadt Trier zu Karnevals- und Rosenmontagsumzügen (PDF)
Lärmwertvorgaben (PDF)
Merkblatt Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen (PDF)
Streckenverlauf des Rosenmontagszuges (PDF)
Kontakt Zugleitung
Fragen zum Rosenmontagszug beantwortet Ihnen unsere Zugleiterin Christine Ludwig gerne.